Versicherungsrecht

Sie haben einen Versicherungsvertrag abgeschlossen und erhalten nun im Schadensfall nicht die versicherte Leistung?

 

Dann geht es Ihnen leider wie vielen Versicherungsnehmern. Denn nicht selten verweigern Versicherer die Regulierung des Schadens. Die Begründungen hierzu sind vielfältig. Oft berufen sich die Versicherer auf eine arglistige Täuschung, indem der Standpunkt vertreten wird, der Versicherungsnehmer habe unvollständige oder falsche Angaben vor Abschluss des Versicherungsvertrages gemacht.

 

Was alles durch das Versicherungsrecht geregelt wird und welche Rechtsgebiete und Gesetze dem Versicherungsrecht angehören, können Sie auch diesem Ratgeber auf www.anwalt.org entnehmen.

 

Egal, ob es sich um eine Personenversicherung (Unfall-, Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Kranken- und Krankentagegeldversicherung) oder um eine Sachversicherung (Haftpflicht-, Hausrat-, Wohngebäude-, Feuer-, Kasko-, Rechtsschutz- und Reiseversicherung) handelt, ich prüfe Ihre Ansprüche gerne, berate Sie und verhelfe Ihnen außergerichtlich und gerichtlich zu Ihrem Recht.

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